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MVZ gründen: Voraussetzungen, Vorteile & Ablauf

Immer mehr Ärztinnen und Ärzte setzen auf das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) als zukunftssichere Praxisform. Beschäftigen Sie sich als Inhaber einer Einzelpraxis oder Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit der Frage, ob das MVZ die richtige Organisationsform für Sie ist, kommen häufig folgende Fragen auf:

  • Ist die Gründung eines MVZ in meiner/unserer konkreten Situation sinnvoll?
  • Welche Voraussetzungen gelten für die MVZ-Gründung?
  • Welche Vorteile bietet eine MVZ GmbH gegenüber Einzelpraxis oder BAG?
  • Wie läuft die Gründung eines MVZ ab und wie lange dauert sie?
  • Mit welchen Kosten ist die Gründung verbunden?

Der folgende Beitrag gibt Ihnen eine praxisnahe Antwort auf diese Fragen und zeigt, wann sich die Gründung einer MVZ GmbH lohnt und wie der Gründungsprozess rechtssicher umgesetzt werden kann.

 

Für wen lohnt sich die Gründung eines MVZ?

Die Gründung eines MVZ kommt insbesondere für Praxen in Betracht, die bereits eine gewisse Größe erreicht haben oder perspektivisch wachsen wollen. Typische Ausgangskonstellationen sind:

  • eine Einzelpraxis mit einem oder mehreren angestellten Ärzten
  • eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit zwei oder mehr Vertragsärzten
  • Praxen mit Expansions- oder Nachfolgeplanung.

Zulassungsrechtlich ist Voraussetzung, dass mindestens zwei behandelnde Ärzte auf Basis eines vollen Versorgungsauftrags in dem MVZ tätig werden. Dies kann beispielsweise durch zwei Gesellschafter als Vertragsärzte oder durch einen Gesellschafter und einen angestellten Arzt erfüllt werden. Das MVZ kann als fachgruppengleiches oder fachgruppenübergreifendes MVZ geführt werden.

Nach unserer Erfahrung kann die Gründung einer MVZ GmbH bereits ab einer Praxisgröße von zwei bis drei Ärzten sinnvoll sein. Dabei spielt es keine Rolle, wie Ihre Praxis aktuell organisiert ist. Sowohl die rechtliche Umstrukturierung einer Einzelpraxis als auch einer BAG in eine MVZ GmbH ist möglich.

 

MVZ und MVZ GmbH – wo liegt der Unterschied?

Im Zusammenhang mit der MVZ-Gründung werden häufig zwei Begriffe vermischt, die klar voneinander zu unterscheiden sind: das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) und die MVZ GmbH.

Das MVZ ist der Leistungserbringer im vertragsärztlichen System. Es muss vom zuständigen Zulassungsausschuss genehmigt werden. Erhält es die Genehmigung kann es seine Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.

Die MVZ GmbH hingegen ist die sogenannte Trägergesellschaft. Sie wird Vertragspartner gegenüber Patienten, Mitarbeitern, Vermietern und Dienstleistern. Nicht mehr der einzelne Arzt, sondern die Gesellschaft steht damit im Mittelpunkt der rechtlichen Beziehungen. Die Verknüpfung der beiden Einheiten entsteht darüber, dass die MVZ GmbH als Betreiber des MVZ agiert.

Zwar sind auch andere Rechtsformen als die GmbH als Träger eines MVZ zulässig, etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder die Partnerschaftsgesellschaft. In der Praxis bietet jedoch die GmbH als Trägergesellschaft die größten rechtlichen, organisatorischen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gestaltungsspielräume.

 

Vorteile des MVZ in der Rechtsform der GmbH gegenüber Einzelpraxis und BAG (GbR oder Partnerschaftsgesellschaft)

Flexibilität, Wachstum und Anstellungsmöglichkeiten

Ein wesentlicher Vorteil des MVZ liegt in den flexibleren Anstellungsmöglichkeiten. Während in der Einzelpraxis und in der BAG die Anstellung weiterer Ärzte je Vertragsarzt auf drei begrenzt ist, bestehen diese starren Grenzen im MVZ nicht in gleicher Weise. Durch die flexiblen Anstellungsmöglichkeiten eröffnen sich zudem neue Abrechnungsmöglichkeiten. Werden diese richtig genutzt, ermöglicht dies ein wirtschaftliches Wachstum im GKV-Bereich.

Gerade für wachsende Praxen kann diese Flexibilität entscheidend sein. Zudem ist das MVZ für junge Ärztinnen und Ärzte damit ein attraktives Arbeitsumfeld, da Anstellungen häufig bevorzugt werden. Auch die Errichtung weiterer Standorte lässt sich unter dem Dach einer MVZ GmbH regelmäßig einfacher realisieren als mit einer Einzelpraxis oder einer BAG.

Haftung und Risikobegrenzung

Ein weiterer Vorteil der MVZ GmbH liegt in der Trennung zwischen Gesellschaft und behandelndem Arzt. Die GmbH wird Vertragspartner und haftet grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Zwar verlangen die Kassenärztlichen Vereinigungen regelmäßig selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter, insbesondere für Regressforderungen, sodass die Haftungsbeschränkung der MVZ GmbH an dieser Stelle nicht greift.

Gleichwohl haftet für alle sonstigen vertraglichen Verpflichtungen nur die MVZ GmbH. Die Gesellschafter und behandelnden Ärzte mit ihrem Privatvermögen können damit grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden – anders als bei der Einzelpraxis oder einer BAG. Für die Gesellschafter der MVZ GmbH bedeutet das ein geringeres wirtschaftliches Risiko und eine klare Trennung zwischen dem Vermögen der Praxis und dem eigenen Privatvermögen. 

Steuerliche Vorteile der MVZ GmbH

Die steuerliche Behandlung der MVZ GmbH unterscheidet sich deutlich von der Einzelpraxis oder einer BAG. Statt Einkommensteuer hat die MVZ GmbH Körperschaftsteuer zu entrichten. Hinzu kommt, dass die MVZ GmbH gewerbesteuerpflichtig ist und hieraus eine weitere Steuerbelastung resultiert. Zu beachten ist, dass auch eine BAG gewerbesteuerpflichtig werden kann, insbesondere, wenn eine fachübergreifende Tätigkeit angestrebt wird.

Die steuerliche Behandlung der MVZ GmbH unterscheidet sich deutlich von der Einzelpraxis oder einer BAG. Statt Einkommensteuer hat die MVZ GmbH Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag (insgesamt ca. 15,83 %) zu entrichten. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, deren Höhe vom gemeindlichen Hebesatz abhängt und die typischerweise zu einer zusätzlichen Belastung von ca. 14–17 % führt. Die Gesamtsteuerbelastung auf Ebene der MVZ GmbH liegt damit bei ca. 30 % und somit häufig unter dem Höchststeuersatz der Einkommensteuer von 42 % bzw. 45 % (zzgl. Solidaritätszuschlag), dem der Inhaber einer Einzelpraxis oder der Gesellschafter einer BAG unterliegen kann. Insbesondere bei Investitionen in die eigene Praxis bietet die MVZ GmbH steuerliche Vorteile: Verbleiben die Gewinne im Unternehmen, unterliegt das Betriebsvermögen einer geringeren Steuerlast und die MVZ GmbH kann insoweit als „Spardose" fungieren. Zu beachten ist allerdings, dass bei einer späteren Ausschüttung an die Gesellschafter zusätzlich Kapitalertragsteuer anfällt.

Auszahlungen an die Gesellschafter der MVZ GmbH erfolgen regelmäßig über eine Anstellung als ärztlicher Leiter oder Geschäftsführer mit einem marktüblichen Gehalt. Dieses Gehalt mindert den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft als Betriebsausgabe. Es fällt auf das Gehalt nur noch die Einkommensteuer an, wobei die prozentuale Belastung typischerweise niedriger ist als im Rahmen einer Einzelpraxis oder einer BAG. Darüber hinaus können durch eine kluge vertragliche Gestaltung weitere steuerliche Potenziale erschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist stets eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Gestaltung und Beratung.

Fragen Sie sich, wie diese Vorteile sich bei der Umstrukturierung Ihrer Praxis in eine MVZ GmbH konkret auswirken? Kontaktieren Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

 

Wie läuft die Gründung einer MVZ GmbH ab?

Entscheiden Sie sich für die Gründung einer MVZ GmbH oder die Umstrukturierung Ihrer bestehenden Praxis, beginnt ein strukturierter Umsetzungsprozess. Vom ersten Entschluss bis zur Zulassung vergehen in der Regel sieben bis zwölf Monate, abhängig vom zuständigen Zulassungsausschuss.

Der Ablauf gliedert sich typischerweise wie folgt:

  1. Analyse der zulassungsrechtlichen Rahmenbedingungen im betreffenden Planungsbereich und Festlegung eines realistischen Zeitrahmens
  2. Konzeptionelle Vorbereitung der Praxisüberführung in die künftige MVZ-Struktur
  3. Errichtung einer auf den MVZ-Betrieb zugeschnittenen Trägergesellschaft (MVZ GmbH), einschließlich Erstellung des Gesellschaftsvertrags
  1. Antragstellung beim zuständigen Zulassungsausschuss auf Zulassung des MVZ sowie auf Erteilung der erforderlichen Anstellungsgenehmigungen
  2. Regelung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse, insbesondere hinsichtlich ärztlicher Leitung und Geschäftsführung
  3. Vertragliche Gestaltung der Praxisübertragung auf die MVZ GmbH unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Vorteile
  4. Überleitung bestehender Arbeits- und Vertragsverhältnisse auf den neuen Rechtsträger
  5. Fortlaufende Beratung nach erfolgter Zulassung, etwa bei Fragen der Expansion, Umstrukturierung oder Honorargestaltung

Während des gesamten Prozesses übernehmen wir die rechtliche Koordination und Umsetzung, sodass Sie sich auf Ihren laufenden Praxisbetrieb konzentrieren können.

 

Was kostet die Gründung einer MVZ GmbH?

Bei der Gründung einer MVZ GmbH ist es wichtig, zwischen echten Kosten und einzubringendem Kapital zu unterscheiden.

Zwingende Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist die Stammeinlage in Höhe von 25.000 €, wobei bei der Gründung zunächst mindestens 12.500 € einbezahlt werden müssen. Diese Stammeinlage stellt keine Kosten dar, sondern bleibt vollständig im Vermögen der GmbH und kann für den laufenden Praxisbetrieb, Investitionen oder Anlaufkosten verwendet werden.

Daneben fallen im Rahmen der MVZ-Gründung unvermeidbare externe Gebühren an. Hierzu zählen insbesondere die Notarkosten für die Gründung der GmbH sowie die Gebühren im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren beim zuständigen Zulassungsausschuss. Die Höhe dieser Gebühren ist weitgehend gesetzlich vorgegeben und daher zu Beginn des Vorhabens gut kalkulierbar.

Die anwaltlichen Kosten für die rechtliche Umsetzung der MVZ-Gründung hängen maßgeblich von der jeweiligen Ausgangssituation ab. Entscheidende Faktoren sind unter anderem:

  • die Anzahl der beteiligten Ärzte,
  • die bestehende Praxisstruktur (Einzelpraxis oder BAG),
  • der Umfang der erforderlichen Vertragsübertragungen,
  • sowie die Komplexität der gesellschafts- und zulassungsrechtlichen Gestaltung.

Wir rechnen unsere Tätigkeit transparent nach Zeitaufwand ab und informieren Sie laufend und nachvollziehbar über den entstehenden Kostenrahmen. So behalten Sie während des gesamten Gründungsprozesses jederzeit den Überblick und können Ihre MVZ-Gründung wirtschaftlich sicher planen. Neben die anwaltlichen Kosten treten üblicherweise noch die Kosten für die Steuerberatung. Wir empfehlen hier auf einen Steuerberater zu setzen, der auf das Gesundheitswesen spezialisiert ist und Erfahrung hat, wenn es um MVZ-Gründungen geht, um so die steuerlichen Vorteile bestmöglich auszuschöpfen.

Eine MVZ-Gründung ist damit gut planbar – sowohl in zeitlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die anfänglichen Kosten für die Gründung sind dabei eine Investition in Ihre Praxis. Sie haben durch die MVZ GmbH nach der Gründung wirtschaftliche Vorteile z.B. durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie die Gründungskosten sehr schnell wieder reinholen. Um diese Vorteile dann auch tatsächlich nutzen können ist es entscheidend die Gründung rechtssicher und praxistauglich umzusetzen. Genau hier kommt es auf den richtigen Partner an.

 

Ihr Partner für die rechtssichere MVZ-Gründung

Die Gründung einer MVZ GmbH ist weit mehr als ein formaler Akt – sie ist ein strategischer Entwicklungsschritt, der Ihre Praxis rechtlich und wirtschaftlich voranbringt. Gesellschaftsrecht, Zulassungsrecht, Arbeitsrecht und steuerliche Fragen greifen dabei ineinander und müssen sauber aufeinander abgestimmt werden. Genau an dieser Stelle verstehen wir unsere Rolle nicht als rein beratende Kanzlei, sondern als aktiven Umsetzungspartner. Als spezialisierte Kanzlei im Medizinrecht haben wir in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von MVZ-Gründungen bundesweit erfolgreich umgesetzt und wissen, worauf es in der Praxis ankommt.

Wir begleiten Sie nicht nur konzeptionell, sondern packen im gesamten Gründungsprozess mit an: von der Gründung der MVZ GmbH über das Zulassungsverfahren bis hin zur rechtssicheren Übertragung von Verträgen und der laufenden Beratung nach der Zulassung.

Sie überlegen, ein MVZ zu gründen und so Ihre Praxis weiterzuentwickeln?

Gerne prüfen wir Ihre Ausgangssituation und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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